Stand: 23. August 2026

Nutzungsbedingungen

Regeln für eine sichere und verlässliche Nutzung von TeamSet.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von TeamSet durch Vereinsmitglieder, Trainer und Vereinsadmins. Vertragspartner, Verfügbarkeit, Altersvoraussetzungen und gegebenenfalls Preise müssen vor Produktstart durch den Betreiber final festgelegt werden.

2. Accounts

Ein Account steht für eine reale Person. Namen müssen die Person bezeichnen, deren Vereins- und Teilnahmehistorie verwaltet wird. Eltern können anfangs ihre Kontaktadresse für ein Kind nutzen; dadurch wird der Account nicht zum Elternaccount. Zugangsdaten sind zu schützen und dürfen nicht unkontrolliert weitergegeben werden.

3. Rollen und Verantwortung

Vereinsadmins vergeben strukturelle Rechte. Trainer dürfen ausschließlich Mannschaften verwalten, in denen sie die technische Trainerrolle besitzen. Funktionen wie „Kapitän“ oder „Co-Trainer“ sind Anzeigenamen und vergeben allein keine Berechtigungen. Nutzer dürfen Rollen nicht umgehen oder Daten außerhalb ihres zulässigen Bereichs abrufen.

4. Zulässige Nutzung

5. Termine und Benachrichtigungen

TeamSet unterstützt die Organisation, ersetzt aber keine sicherheitskritische Notfallkommunikation. Push-Mitteilungen können durch Betriebssystem, Netzwerk oder Geräteeinstellungen verzögert werden. Die synchronisierten Daten im Dienst bleiben maßgeblich.

6. Inhalte und Moderation

Nutzer behalten ihre Rechte an hochgeladenen Inhalten und gestatten die technisch notwendige Verarbeitung zur Bereitstellung von TeamSet. Vereinsadmins dürfen unangemessene Profilbilder entfernen. Rechtswidrige Inhalte können gesperrt oder gelöscht werden.

7. Beendigung und Löschung

Nutzer können Teams oder Clubs verlassen und ihren globalen Account nach starker Bestätigung löschen. Der einzige Admin eines aktiven Clubs muss die Verantwortung zuerst übertragen oder den dokumentierten Schließungsprozess abschließen. Historische Teilnahme kann anonymisiert erhalten bleiben, soweit dies rechtlich zulässig und für Vereinsgeschichte erforderlich ist.

8. Verfügbarkeit und Haftung

Zusagen zu Service-Level, Gewährleistung, Haftungsbegrenzung und anwendbarem Recht werden erst mit dem finalen Betreiber- und Angebotsmodell rechtswirksam formuliert. Diese Entwurfsfassung macht hierzu bewusst keine unbelegten Ausschlüsse.